2010 stehen Veränderungen und Neuerungen in den
verschiedensten Lebenssparten an.
Lesen Sie hier die
Wichtigsten...
[Quelle: ZDF Heute vom 28.12.2009]
KINDERGELD
Ab Januar wird das Kindergeld um 20
Euro pro Sprössling steigen. Für das erste und zweite Kind
werden Eltern dann 184 Euro (jetzt: 164 Euro) bekommen, für das dritte
Kind 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro. Der Kinderfreibetrag
wird darüber hinaus von momentan 6.024 Euro auf 7.008 Euro
erhöht.
Ein Rechenbeispiel der Verbraucherzentralen
verdeutlicht, was Eltern diese Veränderungen unter dem Strich wirklich
bringen: Ein doppelverdienendes Paar mit einem Kind und 100.000 Euro
Gesamtbruttoeinkommen kann sich über 31 Euro mehr im Monat
freuen. Eine Familie mit zwei Kindern, in der ein Verdiener 30.000 Euro brutto
nach Hause bringt, hat hingegen 40 Euro mehr im Portemonnaie.
PERSONALAUSWEIS
Schluss mit dem
bekannten Personalausweis: Ab November 2010 löst der neue
elektronische Personalausweis das alte Dokument ab. Der neue Ausweis
enthält einen Chip, auf dem wichtige Daten gespeichert sind. Alle
Ausweise enthalten ein digitales Foto und eine elektronische Signatur als
Ersatz der herkömmlichen Unterschrift. Zudem können zwei
Fingerabdrücke freiwillig ergänzt werden.
Das
Bundesinnenministerium nennt zwei Vorteile des neuen Ausweises: Mit ihm
könnten sich die Besitzer im Internet elektronisch ausweisen, zum
Beispiel beim Online-Banking oder gegenüber Behörden. Um im
Internet mit dem neuen Ausweis Verträge abzuschließen oder
einen Flug zu buchen, benötigt der Nutzer allerdings ein Lesegerät
für den Computer und eine entsprechende Software. Darüber
hinaus sei der neue Ausweis ein sicheres Reisedokument.
GELDANLAGE
Mehr Transparenz: Ab dem 1.
Januar muss eine Anlageberatung protokolliert werden. Festgehalten werden
müssen unter anderem Informationen zur persönlichen Situation
des Kunden, die vorgeschlagenen Angebote, der Gesprächsverlauf und
die Gründe für die Empfehlung des Beraters.
Die Verbraucherzentralen empfehlen Kunden, das Protokoll
gründlich zu prüfen und Fehler umgehend schriftlich zu
beanstanden.
KREDITE
Mehr Rechte
für Kunden bei der Aufnahme eines Kredits: Ab dem 11. Juni
müssen die Anbieter bereits vor Vertragsabschluss umfassend
über die Bestandteile des Darlehens informieren.
Kunden
haben zudem bessere Möglichkeiten, europaweit unterschiedliche
Angebote zu vergleichen: Für verschiedene Kreditverträge gelten
einheitliche Muster, die die gesamten Kosten anführen
müssen.
ERBSCHAFTEN
Angehörige, die einen Verstorbenen gepflegt haben, haben bei der
Aufteilung des Erbes ab Januar Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich
für ihre Fürsorge. Dieser Ausgleich für eine Pflegeleistung
wird künftig vor der Aufteilung des Erbes dem pflegenden
Angehörigen zugeschlagen.
Ein Beispiel verdeutlicht,
was dies konkret heißt: Bislang bekommen beispielsweise ein Sohn und
eine Tochter jeweils die Hälfte des Vermögens, wenn ihre
alleinstehende Mutter stirbt und keine anderen Regelungen im Testament
hinterlassen hat.
Falls die Tochter ihre Mutter gepflegt hat,
erhält sie nun bei einem Erbe von zum Beispiel 100.000 Euro
zunächst 20.000 Euro für die Pflegeleistung. Nur die verbleibenden
80.000 Euro werden zwischen den beiden Geschwistern aufgeteilt: Insgesamt
erhält damit die Tochter 60.000 Euro und der Sohn 40.000 Euro.
Darüber hinaus wird die Enterbung neu geregelt.
Angehörige, denen zumindest ein Pflichtteil des Erbes zusteht,
können bislang nur bei „ehrlosem, unsittlichem
Lebenswandel“ gänzlich enterbt werden.
Künftig ist der Entzug zulässig, wenn der Erbe zu einer
Haftstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.
Zudem darf der Pflichtteil entzogen werden, wenn der Angehörige dem
Erblasser, seinem Lebenspartner oder seinen Kindern nach dem Leben
getrachtet hat.
Außerdem werden Schenkungen nun
anders angerechnet. Bei der Berechnung des Pflichtteils zählen bislang
Schenkungen der letzten zehn Jahre mit. Künftig werden aber nur noch
Schenkungen im ersten Jahr vor dem Erbfall voll angerechnet. Länger
als ein Jahr zurückliegende Schenkungen zählen nur noch zu 90
Prozent, länger als zwei Jahre zu 80 Prozent und so weiter.
AUTO
Haupt- und Abgasuntersuchung
müssen zukünftig nach einer Verordnung der Europäischen
Union gleichzeitig durchgeführt werden. Die separate Abgas-Plakette
entfällt.
So lange der TÜV noch gilt, müssen
Autofahrer allerdings nichts machen – die Änderungen werden
erst bei der nächsten regulären Untersuchung
wirksam.
SOZIALVERSICHERUNG
Höhere Belastung für Gutverdienende: Ab Januar soll die
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und
Arbeitslosenversicherung steigen. Sie liegt dann bei 5.500 Euro im Monat (in
Westdeutschland) sowie 4.650 Euro im Monat (in Ostdeutschland).
Darüber hinaus soll auch die Grenze für Kranken-
und Pflegeversicherungsbeiträge in der gesetzlichen
Krankenversicherung um 75 Euro auf dann 3.750 Euro (sowohl in West- als
auch in Ostdeutschland) erhöht werden.
RÜRUP-RENTE
Neue Zertifizierungspflicht:
Wer Beiträge für die staatlich subventionierte Basisrente
steuerlich als Sonderausgaben geltend machen will, kann dies ab Januar nur
noch bei zertifizierten Rentensparverträgen machen. Dies gilt sowohl
für neue als auch für bereits bestehende
Verträge.
PFLEGEHEIME
Mehr
Rechte für die Bewohner von Pflegeheimen: Bis zum 30. April
müssen bestehende Verträge mit den Einrichtungen auf eine neue
rechtliche Grundlage gestellt werden.
Die Pflegeheime
haben zukünftig zum Beispiel die Pflicht, die Bewohner vor dem
Abschluss eines Vertrags schriftlich über ihr Leistungsangebot sowie
die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen
Dienst der Krankenversicherung zu informieren.
KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG
Entlastung bei der Krankenversicherung: Ab Januar dürfen
gesetzlich Versicherte die kompletten Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung als
Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung eintragen, das Finanzamt
zieht von den gezahlten Beiträgen allerdings vier Prozent ab.
Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können ihren
Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag in der Höhe der
Basisabsicherung absetzen.
PFLEGELEISTUNGEN
Mehr Geld für Pflege:
Ab Januar bekommen Empfänger von Pflegegeld in jeder der drei
Pflegestufen monatlich zehn Euro mehr.
INTERNETVERSTEIGERUNGEN
Vorsicht bei
Internetauktionen: Das Widerrufs- und Rückgaberecht für im
Internet ersteigerte Waren wird ab 11. Juni auf zwei Wochen verkürzt.
Bislang hatten Käufer dafür vier Wochen Zeit.
Darüber hinaus bekommt die Muster-Widerrufsbelehrung den Rang
eines Gesetzes. Sie ist damit nun gerichtssicher.
TELEFON
Für Telefonate mit einer
0180-Rufnummer gelten ab dem 1.März einheitliche Preisgrenzen.
Für ein Festnetzgespräch muss der Kunde dann höchstens
14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf zahlen, mit dem Handy werden
maximal 42 Cent pro Minute fällig.
HANDY
Telefonieren mit dem Handy in
Ländern der Europäischen Union wird ab dem 1. Juli
günstiger: Gespräche kosten pro Minute höchstens 39 Cent
netto, für angenommene Anrufe werden maximal 15 Cent pro Minute
fällig.
Der Höchstbetrag sinkt auch für das mobile
Surfen per Handy oder Laptop: 80 Cent (plus Mehrwertsteuer) müssen
Kunden höchstens pro Megabyte zahlen.
ENERGIE-EFFIZIENZ
Schluss mit der
Energieverschwendung: Ab 2010 treten nach und nach weitere Regeln der
Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft. Damit soll
die Energieeffizienz erhöht werden.
Die Hersteller
müssen den Stromverbrauch ihrer neuen Geräte senken. Für
Kühl- und Gefrierschränke gelten zum Beispiel ab Juli neue
Verbrauchsobergrenzen.








