Ab
01.01.2009 ist es Kindern und Jugendlichen nicht mehr gestattet, Tabakwaren
aus Automaten in Gaststätten, Verkaufsstellen oder in der
Öffentlichkeit zu entnehmen. Alle Automa-ten müssen bis zu
diesem Datum entsprechend umgerüstet sein. Dies gilt nicht, wenn ein
Automat an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort
aufgestellt ist oder durch technische Vorrichtungen oder durch ständige
Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht
entnehmen können. Die Änderung des Jugendschutzgesetzes
zum 1. September 2007 hatte bereits die Anhebung der Altersgrenze zur
Abgabe von Tabakwaren in Gaststätten, Verkaufsstellen und in der
Öffentlichkeit an Jugendliche von 16 auf 18 Jahre zur Folge. Zudem
dürfen seitdem Gäste unter 18 Jahren in Gaststätten nicht
mehr rauchen. Ab 01.01.2009 sind somit die in den Betrieben vorhandenen,
aushangpflichtigen Jugendschutzgesetze nicht mehr aktuell und
müssen ausgetauscht werden.
Quelle:
DEHOGA