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by Michael Momber

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Krankenkassenwechsel - Podcast auf SR3

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Informationen für Verbraucher auf SR3 Saarlandwelle        
Krankenkassenwechsel
Donnerstag, 28. Januar 2010 10:17 - von und mit Karin Mayer
Medien-Datei:  2010-01-28_verbrauchertipp.mp3 (MP3-Audioformat, 1.8 MB)

Podcasts des Saarländischen Rundfunks können Sie ganz einfach abonnieren:
Auf www.sr-online.de finden Sie bei den einzelnen Sendern die Hinweise, wie Podcasts empfangen werden können.

Das ändert sich 2010

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2010 stehen Veränderungen und Neuerungen in den verschiedensten Lebenssparten an.
Lesen Sie hier die Wichtigsten...
[Quelle: ZDF Heute vom 28.12.2009]

Weiterlesen...

Hurra: Gurken dürfen wieder krumm sein !

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Der neue Monat bringt zahlreiche Neuerungen mit sich.
So ist unter anderem die Kfz-Steuer künftig vom CO2-Ausstoß abhängig.
Zudem steigen Renten und Arbeitslosengeld.

Weitere Änderungen finden Sie unter:
http://www.mdr.de/nachrichten/neu-ab-2009/6481348.html

Änderung des Jugendschutzgesetzes – Neuer Aushang erforderlich!

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Ab 01.01.2009 ist es Kindern und Jugendlichen nicht mehr gestattet, Tabakwaren aus Automaten in Gaststätten, Verkaufsstellen oder in der Öffentlichkeit zu entnehmen. Alle Automa-ten müssen bis zu diesem Datum entsprechend umgerüstet sein. Dies gilt nicht, wenn ein Automat an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können. Die Änderung des Jugendschutzgesetzes zum 1. September 2007 hatte bereits die Anhebung der Altersgrenze zur Abgabe von Tabakwaren in Gaststätten, Verkaufsstellen und in der Öffentlichkeit an Jugendliche von 16 auf 18 Jahre zur Folge. Zudem dürfen seitdem Gäste unter 18 Jahren in Gaststätten nicht mehr rauchen. Ab 01.01.2009 sind somit die in den Betrieben vorhandenen, aushangpflichtigen Jugendschutzgesetze nicht mehr aktuell und müssen ausgetauscht werden.

Quelle: DEHOGA

 

Anlagen:
 JuSchG - Aushang ab 01.01.2009[...einfach ausdrucken und den alten Aushang damit ersetzen.]29 Kb

Alte Funktelefone: Betrieb ab 2009 verboten!

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Wer in den 90er-Jahren ein schnurloses Telefon gekauft hat und es immer noch benutzt, muss sich unter Umständen am 31. Dezember 2008 von dem Gerät trennen: Ab Januar 2009 ist der Betrieb von analogen Funktelefonen der Klassen „CT1+“ und „CT2“ verboten.

Ob Ihr Gerät darunter fällt, sehen Sie auf:
http://www.computerbild.de/fotos/Der -Betrieb-dieser-CT1-Schnurlostelefone-ist-ab-2009-verboten-_2891376.html

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